KG - Beschluss vom 28.09.2007
9 W 115/07
Normen:
ZPO § 890 ;
Fundstellen:
KGReport 2008, 65
ZUM-RD 2008, 298
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 03.07.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 27 O 437/07

Zum Verstoß gegen ein gerichtliches Äußerungsverbot

KG, Beschluss vom 28.09.2007 - Aktenzeichen 9 W 115/07

DRsp Nr. 2007/22174

Zum Verstoß gegen ein gerichtliches Äußerungsverbot

»Zur Anwendung der Kerntheorie bei der Ermittlung des Inhalts eines Verbotstenors bezüglich einer Wortberichterstattung.«

Normenkette:

ZPO § 890 ;

Entscheidungsgründe:

Die zulässige Beschwerde ist unbegründet.

Der Senat folgt dem Landgericht in der Annahme, dass gegen die Schuldnerin ein Ordnungsgeld gemäß § 890 ZPO nicht verhängt werden kann. Die Schuldnerin hat mit der Veröffentlichung des Internetbeitrages "Misshandeltes Berliner Baby gestorben" unter der Adresse www.wnn.de nicht gegen die einstweilige Verfügung des Landgerichts vom 3. Mai 2007 verstoßen.