LG Berlin, vom 15.06.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 84 T 2/06
Zur Wirksamkeit der Unterwerfung unter sofortige Zwangsvollstreckung aufgrund Vollmacht im Rahmen der Beteiligung an Immobilienfonds
KG, Beschluss vom 29.11.2007 - Aktenzeichen 9 W 83/06
DRsp Nr. 2008/3535
Zur Wirksamkeit der Unterwerfung unter sofortige Zwangsvollstreckung aufgrund Vollmacht im Rahmen der Beteiligung an Immobilienfonds
»1. Eine widerrufliche Vollmacht zur Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung kann in privatschriftlicher Form erteilt werden; eine notarielle Beurkundung der Vollmacht ist nicht erforderlich. [Nachfolgendes Aktenzeichen des BGH: V ZB 146/07].2. Zu den Voraussetzungen einer Divergenzvorlage nach § 28 Abs. 2 Satz 1 FGG.«
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