I.)
Der Gläubiger ist Inhaber von Staatsanleihen der Schuldnerin. In einem Rechtsstreit vor dem Landgericht Frankfurt am Main erwirkte er ein Urteil, durch das die Schuldnerin zur Zahlung von 766.937,82 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8,5% hieraus seit dem 23. Februar 2002 Zug um Zug gegen Aushändigung in der Urteilsformel näher bezeichneter Inhaberschuldverschreibungen verurteilt wurde (Urteil des Landgerichts Frankfurt/M. vom 14. März 2003, Aktenzeichen 2-21 O 294/02).
In den Anleihebedingungen der hier streitbefangenen Anleihe WKN 135 475 heißt es in § 12 Abs. 4:
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