KG - Beschluss vom 24.07.2003 (22 U 221/03)
Dem Antrag des Beklagten zu 1., die Zwangsvollstreckung einstweilen gegen Sicherheitsleistung einzustellen, ist gemäß §§ 707 Abs. 1, 719 ZPO stattzugeben, weil die Berufung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Es [...]