An das
Amtsgericht
Landgericht
...
Az.: ...
In der Sache ... beantrage ich namens und im Auftrag des ...
die Erteilung einer Rechtsnachfolgeklausel zugunsten des Antragstellers hinsichtlich des ... (Urteils/Vergleichs/Vollstreckungsbescheids) des angegangenen Gerichts vom ....
Begründung:
Wie sich aus der beiliegenden Ausfertigung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses des Amtsgerichts ... vom ... ergibt, wurde der durch den o.g. Vollstreckungstitel zugunsten des Pfändungsschuldners titulierte Anspruch gepfändet und dem Antragsteller zur Einziehung überwiesen. Auf die sich aus diesem Beschluss ergebende Einziehungsbefugnis des Pfändungsgläubigers wird § 727 ZPO entsprechend angewandt (BGHZ 86, 337), so dass der o.g. Vollstreckungstitel, den der Schuldner gegen den Drittschuldner vor der Pfändung erworben hat, auf den Pfändungsgläubiger, wie beantragt, umzuschreiben ist.
Hinsichtlich der Frage, ob die Umschreibung durch den Betrag
begrenzt wird, aufgrund dessen der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
ergangen ist, darf auf die Entscheidung des LAG Sachsen (JurBüro 1996,
Sollte dem Pfändungsschuldner bereits eine vollstreckbare Ausfertigung der Entscheidung erteilt worden sein, so bitte ich um eine entsprechende Mitteilung. In diesem Fall werde ich die bereits erteilte vollstreckbare Ausfertigung gem. § 836 Abs. 3 ZPO vom Schuldner herausverlangen und zu diesem Antrag nachreichen.
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