Unter den Oberbegriff Gefangenengelder fallen:
Eigengeld (§ |
Arbeitsentgelt (§ |
Überbrückungsgeld (§ |
Hausgeld (§ |
Einkünfte aus Selbstbeschäftigung (§ |
Ausbildungsbeihilfe (§ |
Taschengeld (§ |
Entlassungsbeihilfe (§ |
Von diesen Ansprüchen des Gefangenen ist letztlich nur das Eigengeld der Pfändung unterworfen.
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