KG - 14.08.1987 (1 WF 5804/86)
»Der Räumungsvergleich [in dem sich einer der Ehegatten verpflichtet hat, die eheliche Wohnung zu räumen] ist dahin aufzufassen, daß der Bekl. die Ehewohnung lediglich zu verlassen hatte. Dagegen fehlt es in bezug auf [...]