BVerfG - 15.03.1990 (2 BvR 126/90)
Die angegriffenen Beschlüsse verstoßen weder gegen Art. 103 Abs. 2 GG noch gegen sonstiges Verfassungsrecht. Gesetzliche Grundlage für die Verhängung von Ordnungsmitteln gegen einen Vollstreckungsschuldner, der einem [...]