OLG Stuttgart - Beschluss vom 16.01.2001 (8 W 630/00)
Der Schuldner und bisherige Wohnungseigentümer greift den vom Landgericht bestätigten Zuschlagsbeschluss mit der Rüge an, es liege ein (von beiden Vorinstanzen begangener) erheblicher Verfahrensfehler vor, weil der der [...]