LAG Frankfurt/Main - Beschluss vom 23.12.2011 (4 Ta 326/11)
Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 08. Juli 2011 - 9 BV 97/00 - wird zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. I. Die Beteiligten [...]