OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 03.05.2022 (20 W 65/22)
Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens: bis 15.000,-- EUR. I. Im betroffenen Grundbuch ist seit dem 17.01.2011 A in Abt. I, lfd. Nr. 4, als alleiniger Eigentümer eingetragen. In Abt. [...]