2/11.7 Absichtliches Herbeiführen der Einkommens- und Vermögensminderung, § 31 Abs. 2 Nr. 1 SGB II

Autoren: Wülfrath/Klatt

Sanktioniert wird auch in den Fällen, in denen der Leistungsberechtigte sein Einkommen oder Vermögen in der Absicht mindert, die Hilfebedürftigkeit herbeizuführen (§ 31 Abs. 2 Nr. 1 SGB II). Das absichtliche Herbeiführen der Vermögensminderung erfordert nach der Rechtsprechung des BSG einen zielgerichteten Vorsatz.13) Dem Leistungsberechtigten muss es nach dieser Entscheidung darauf ankommen, seine Hilfebedürftigkeit herbeizuführen.

13)

BSG, Urt. v. 18.03.2008 - B 8/9 b SO 9/06 R.

Letzte redaktionelle Änderung: 02.11.2020