Autor: Kolmhuber |
Form der Bekanntgabe bei Verlegung des Orts der mündlichen Verhandlung
Besprechung zum Beschluss des BAG v. 22.09.2016 - 6 AZN 376/16
I. LeitsatzDie Durchführung einer Beweisaufnahme im Dienstzimmer des Vorsitzenden Richters ist grundsätzlich zulässig.
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