Autor: Kolmhuber |
Bestimmung des "marktüblichen Zinssatzes" bei Versorgungszusagen
Besprechung zum Urteil des BAG v. 30.08.2016 - 3 AZR 272/15
I. LeitsatzGrundsätzlich ist eine Zinsstrukturkurve zur Bestimmung des "marktüblichen Zinssatzes" geeignet.
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