2/1.6 Zu § 626 BGB

Autor: Kolmhuber

Außerordentliche Kündigung eines Sicherheitsmitarbeiters

Besprechung zum Urteil des LAG Berlin-Brandenburg v. 09.09.2015 - 17 Sa 810/15

I. LeitsatzBei außerordentlichem Fehlverhalten eines Arbeitnehmers ist eine Abmahnung entbehrlich.