2/1.2 Zu § 394 BGB; §§ 850a Nr. 1, 850c ZPO

Autor: Kolmhuber

Berücksichtigung gesetzlicher Pfändungsbeschränkungen von Amts wegen

Besprechung zum Urteil des BAG v. 22.09.2015 - 9 AZR 143/14

I. LeitsatzDer Arbeitgeber trägt die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des pfändbaren Teils des Arbeitseinkommens bei einer Aufrechnungserklärung.