2/1.3 Zu §§ 823 Abs. 1, 826 BGB

Autor: Schrader

Schadensersatz bei rechtswidrigem Streik

Besprechung zum Urteil des BAG v. 25.08.2015 - 1 AZR 754/13

I. LeitsatzNur mittelbar durch einen rechtswidrigen Streik betroffene Unternehmen haben keinen Anspruch auf Schadensersatz.