2/1.7 Zu §§ 2 Satz 1, § 4 Satz 2 KSchG; § 106 GewO

Autor: Kolmhuber

Unwirksamkeit einer "überflüssigen" Änderungskündigung

Besprechung zum Urteil des LAG München v. 22.07.2015 - 11 Sa 86/15

I. LeitsatzEine Änderungskündigung ist unwirksam, wenn der Arbeitgeber die beabsichtigte Änderung der Arbeitsbedingungen mit den Mitteln des Direktionsrechts herbeiführen kann.