2/16.2 Übersicht: Rechtsgrundlagen und Rechtsfolgen

Autor: Wülfrath

Rechtsfolge

Rechtsgrundlage

Bedeutung

Gerichtliche Maßnahme

Rechtsgrundlage

Aufschiebende Wirkung

§ 86a Abs. 1 SGG

Tritt automatisch mit Erhebung von Widerspruch oder Anfechtungsklage ein und hemmt vorläufig die Vollziehung.

Anordnung der sofortigen Vollziehung

§ 86b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGG

Sofortige Vollziehbarkeit von Gesetzen wegen

§ 86a Abs. 2 Nr. 1-4 SGG

Sofortige Geltung (der im VA getroffenen Regelung ab dessen Bekanntmachung) …

Anordnung der aufschiebenden Wirkung

§ 86b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG

Nr. 1

der Entscheidung über Beitragspflichten u.a.

Nr. 2

der Regelung des AusgangsVA bei (auch teilweiser) Entziehung von laufenden Leistungen im Bereich des sozialen Entschädigungsrechts und der Bundesagentur für Arbeit

Nr. 3

der Regelung des Widerspruchsbescheids bei (auch teilweiser) Entziehung von laufenden Leistungen in Angelegenheiten der Sozialversicherung

Nr. 4

in anderen durch Bundesgesetz vorgeschriebenen Fällen

Sofortige Vollziehbarkeit aufgrund behördlicher Anordnung

§ 86a Abs. 2 Nr. 5 SGG

Sofortige Geltung der im VA getroffenen Regelung wegen besonderen öffentlichen Interesses an der sofortigen Vollziehung

Anordnung der aufschiebenden Wirkung

§ 86b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG

Aussetzung der sofortigen Vollziehung durch die Behörden

§ 86a Abs. 3 Satz 1 SGG

Hemmt die Vollziehung bei überwiegendem privaten Suspensionsinteresse

Wiederherstellung der sofortigen Vollziehbarkeit

§ 86b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGG

§ 86a Abs. 3 Satz 2 SGG