Autor: Kolmhuber |
Ein Heimarbeitsverhältnis ist kein Arbeitsverhältnis i.S.d. Teilzeit- und Befristungsgesetzes
Besprechung zum Urteil des BAG v. 24.08.2016 - 7 AZR 342/14
I. LeitsatzEin Heimarbeitsverhältnis fällt nicht unter das Vorbeschäftigungsverbot des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG.
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