2/1.8 Zu §§ 9 Nr. 1, 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG

Autor: Kolmhuber

Keine Anwendung des § 10 AÜG auf arbeitnehmerähnliche Personen

Besprechung zum Urteil des LAG Düsseldorf v. 21.07.2015 - 3 Sa 6/15

I. LeitsatzVoraussetzung für die Anwendung der Vorschrift des § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG ist ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Verleiher und dem Entliehenen.