Die Arbeitszeit, ihre Einhaltung und ihre Dokumentation waren schon immer Gegenstand der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung. Nachdem 2019 der EuGH zum Thema Arbeitszeiterfassung Stellung bezogen hat,1) ist die Arbeitszeit einmal mehr in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. Als Arbeitgeber kommt man nicht (mehr) umhin, sich mit Arbeitszeiterfassung zu beschäftigen, denn die Entscheidung des EuGH führt über kurz oder lang dazu, dass der Geschäftsbetrieb entsprechend ausgerichtet werden muss.
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