4/2.4.1.1 Streitgegenstand des Kündigungsschutzprozesses

Autor: Kloppenburg

Streitgegenstand des Kündigungsschutzprozesses ist die Frage, ob das Arbeitsverhältnis aus Anlass einer ganz bestimmten Kündigung zu dem von dieser Kündigung gewollten Termin aufgelöst worden ist oder aufgelöst wird (sog. punktueller Streitgegenstand), was regelmäßig - Erweiterung des Streitgegenstands - den Bestand des Arbeitsverhältnisses zu diesem Zeitpunkt voraussetzt. Streitgegenstand einer Kündigungsschutzklage ist also nicht nur die Wirksamkeit der angegriffenen Kündigung, sondern auch die Frage, ob überhaupt ein durch die Kündigung auflösbares Arbeitsverhältnis bestanden hat, und zwar sowohl zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung1) als auch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens, also bei Ablauf der Kündigungsfrist.2)