4/2.4.5.2 Materielle Voraussetzungen für nachträgliche Klagezulassung

Autor: Kloppenburg

In materieller Hinsicht müssen folgende Voraussetzungen für eine nachträgliche Klagezulassung gegeben sein:

Kein Verschulden der Versäumung

Es darf kein Verschuldender Arbeitnehmerin hinsichtlich der Versäumung der Klagefrist, d.h. "trotz Anwendung aller ihr nach Lage der Umstände zuzumutenden Sorgfalt", vorliegen.

Verschuldensmaßstab

Maßgebend ist, was von der Arbeitnehmerin, die den Zulassungsantrag gestellt hat, in ihrer konkreten Situation in ihrem konkreten Fall an Sorgfalt gefordert werden konnte. Es ist auf die persönlichen Verhältnisse der Arbeitnehmerin abzustellen.9) Die §§ 233 ff. ZPO sind nicht entsprechend anwendbar.

Kasuistik zu § 5 KSchG

Zu § 5 KSchG hat die Rechtsprechung eine umfangreiche Kasuistik entwickelt.10)

Postlaufzeiten

Der Arbeitnehmer darf sich auf die Regelpostlaufzeiten verlassen, die von der Post selbst als solche angegeben werden.11) Mit Störungen im Postverkehr muss der Arbeitnehmer nicht rechnen, wenn es hierauf vorher keine entsprechenden Hinweise gegeben hat.