Die Mehrzahl der Rechtsbehelfe im zivilgerichtlichen und arbeitsgerichtlichen Verfahren betreffen das Zwangsvollstreckungsrecht. Soweit es das Erkenntnisverfahren angeht, gibt es nur wenige Rechtsbehelfe. Zu erläutern ist hier etwa der Einspruch gegen ein Versäumnisurteil (dazu sogleich Teil 4/8.3.1). Daneben sind noch der Widerspruch gegen den Mahnbescheid (dazu Teil 4/8.3.2) und der Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid zu beachten (dazu Teil 4/8.3.3).
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