4/9.4 Prozessvergleich als Vertrag nach bürgerlichem Recht

Vertrag nach bürgerlichem Recht

Aufgrund der Doppelnatur des Prozessvergleichs müssen neben den bereits dargestellten prozessualen Voraussetzungen auch die materiellrechtlichen Voraussetzungen eines wirksamen Vergleichs i.S.d. § 779 BGB vorliegen.