Autoren: Schmiegel/Sadtler |
§
Für die Zeiten vor der Promotion (Pre-Doc-Phase) und für die Zeiten nach dem Abschluss der Promotion (Post-Doc-Phase) gelten jeweils eigene Befristungszeiträume. Allerdings kann die Post-Doc-Phase um die Zeit verlängert werden, die vor der Promotion nicht in Anspruch genommen wurde (§
Die Qualifizierungsphase (Pre-Doc) beginnt üblicherweise mit dem Abschluss des Studiums. Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine Promotion von vornherein beabsichtigt ist. Wenn die Promotion vor Abschluss des Studiums erfolgt oder begonnen wird, werden auch diese Zeiten angerechnet.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|