Autor: Krutzki |
Einzelne Bundesländer haben für die Kontrolle der Entscheidungen der Jugendämter das obligatorische Widerspruchsverfahren abgeschafft, so dass gegen Bescheide des Jugendamts sofort vor dem Verwaltungsgericht geklagt werden muss. Dazu zählen folgende Bundesländer:1)
Nordrhein-Westfalen, |
Niedersachsen,2) |
Bayern (Widerspruchsverfahren ist fakultativ). |
Wichtiger HinweisAuf abgeschaffte oder nur fakultative Widerspruchsverfahren der Bundesländer ist zu achten. |
1) | Kritisch Biermann, DÖV 2008, |
2) | Kritisch Nieuwland, NdsVBl. 2007, |
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