8/5.1 Widerspruchsverfahren - teilweise abgeschafft

Autor: Krutzki

Einzelne Bundesländer haben für die Kontrolle der Entscheidungen der Jugendämter das obligatorische Widerspruchsverfahren abgeschafft, so dass gegen Bescheide des Jugendamts sofort vor dem Verwaltungsgericht geklagt werden muss. Dazu zählen folgende Bundesländer:1)

Nordrhein-Westfalen,

Niedersachsen,2)

Bayern (Widerspruchsverfahren ist fakultativ).

Wichtiger Hinweis

Auf abgeschaffte oder nur fakultative Widerspruchsverfahren der Bundesländer ist zu achten.

1)

Kritisch Biermann, DÖV 2008, 395 und Geiger, BayVBl. 2008, 161; Mitteilung des Deutschen Instituts für Jugend und Familie, JAmt 2007, 522.

2)

Kritisch Nieuwland, NdsVBl. 2007, 38.

Letzte redaktionelle Änderung: 24.02.2021