9/3.3 Bildung des Gesamt-GdB

Autor: Senger-Sparenberg

Für mehrere Funktionsbeeinträchtigungen sind zunächst jeweils Einzelwerte zu vergeben. Die so ermittelten Einzelwerte sind zur Bildung des Gesamt-GdB nicht zu addieren.20) Auch andere Rechenmethoden sind für die Bildung eines Gesamt-GdB ungeeignet. Maßgebend sind die Auswirkungen der einzelnen Funktionsbeeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen zueinander (Teil A Nr. 3a VMG).

Bei dieser Gesamtwürdigung der verschiedenen Funktionsbeeinträchtigungen sind unter Berücksichtigung aller sozialmedizinischen Erfahrungen Vergleiche mit Gesundheitsschäden anzustellen, zu denen in der Tabelle (Teil B VMG) festgesetzte GdS-Werte (entspricht dem GdB) angegeben sind (Teil A Nr. 3b VMG).

Bei der Beurteilung des Gesamt-GdB ist i.d.R. von der Funktionsbeeinträchtigung auszugehen, die den höchsten Einzel-GdB bedingt. Sodann ist im Hinblick auf alle weiteren Funktionsbeeinträchtigungen zu prüfen, ob und inwieweit hierdurch das Ausmaß der Behinderung größer wird, ob also wegen der weiteren Funktionsbeeinträchtigungen dem ersten GdB 10 oder 20 oder mehr Punkte hinzuzufügen sind, um der Behinderung insgesamt gerecht zu werden (Teil A Nr. 3c VMG).