I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 5) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 28. September 2022 -
II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
A
Die zu 1) bis 4) beteiligten, im Betrieb der US-Dienststelle "Z." der US-Stationierungsstreitkräfte (im Folgenden: Arbeitgeberin) wahlberechtigten Arbeitnehmer machen die Unwirksamkeit einer am 01. Mai 2022 durchgeführten Wahl geltend, aus der die zu 5) beteiligte Betriebsvertretung (im Folgenden: Betriebsvertretung) hervorging.
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