LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 24.02.2010
6 Sa 304/09
Normen:
BGB § 611 Abs. 1; BetrVG § 77; BMT-G II § 34 Abs. 8;
Vorinstanzen:
ArbG Kassel, vom 25.11.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 310/08

Ablösung einer Betriebsvereinbarung zum Krankengeldzuschuss bei arbeitsvertraglicher Zusatzvereinbarung; unbegründete Zahlungsklage bei Betriebsvereinbarungsoffenheit der vertraglichen Einheitsregelung

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 24.02.2010 - Aktenzeichen 6 Sa 304/09

DRsp Nr. 2010/16476

Ablösung einer Betriebsvereinbarung zum Krankengeldzuschuss bei arbeitsvertraglicher Zusatzvereinbarung; unbegründete Zahlungsklage bei Betriebsvereinbarungsoffenheit der vertraglichen Einheitsregelung

Ein auf der Grundlage einer Betriebsvereinbarung in einen Zusatz zum Arbeitsvertrag (vertragliche Einheitsregelung) gewährter Krankengeldzuschuss kann durch eine nachfolgende Betriebsvereinbarung abgelöst werden.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 25. November 2008 - 6 Ca 310/08 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1; BetrVG § 77; BMT-G II § 34 Abs. 8;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um Ansprüche des Klägers auf Krankengeldzuschuss.

Der am XX.XX.19XX geborene Kläger ist seit dem 01. März 1984 bei der Beklagten als Straßenbahnfahrer beschäftigt.

Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien findet der Bundesmanteltarifvertrag für die Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe (BMT-G) in der jeweiligen Fassung nebst den diesen Tarifvertrag ersetzenden tariflichen Regelungen Anwendung.

Zum Zeitpunkt der Einstellung des Klägers galt bei der Beklagten die Betriebsvereinbarung Nr. 33 (zusätzlicher Kleiner Dienstvertrag) vom 03. April 1959 (im Weiteren: Betriebsvereinbarung Nr. 33), die auszugsweise wie folgt lautet:

"...