Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 25. November 2008 - 6 Ca 310/08 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Parteien streiten um Ansprüche des Klägers auf Krankengeldzuschuss.
Der am XX.XX.19XX geborene Kläger ist seit dem 01. März 1984 bei der Beklagten als Straßenbahnfahrer beschäftigt.
Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien findet der Bundesmanteltarifvertrag für die Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe (BMT-G) in der jeweiligen Fassung nebst den diesen Tarifvertrag ersetzenden tariflichen Regelungen Anwendung.
Zum Zeitpunkt der Einstellung des Klägers galt bei der Beklagten die Betriebsvereinbarung Nr. 33 (zusätzlicher Kleiner Dienstvertrag) vom 03. April 1959 (im Weiteren: Betriebsvereinbarung Nr. 33), die auszugsweise wie folgt lautet:
"...
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