Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 8. Mai 2019 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Honorarabrechnung der Quartale IV/12 und I/13.
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