I. Auf die Berufung der Beklagten und Berufungsklägerin wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 1. Dezember 2010 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
II. Die Klägerin und Berufungsbeklagte trägt die Kosten der Berufung.
III. Der Streitwert wird auf 1.000,00 EUR festgesetzt.
IV. Die Revision wird zugelassen.
Die klagende Krankenkasse verlangt vom beklagten Kreisklinikum Herausgabe der medizinischen Unterlagen eines Behandlungsfalles an den beigeladenen Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Bayern (MDK) im Rahmen einer Abrechnungsprüfung.
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