Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats und der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 21. Februar 2008 - 5 TaBV 14/07 - aufgehoben.
Das Verfahren wird zur neuen Anhörung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen!
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