Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 22.02.2011 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 16.950,46 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.06.2011 zu zahlen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 19/20 und die Beklagte 1/20.
Die Revision wird für beide Parteien zugelassen.
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