Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 21. November 2022 aufgehoben soweit festgestellt worden ist, dass der Versicherte an einer Berufskrankheit Nr. 4106 der Anlage 1 der BKV litt. Die Klage wird auch insoweit abgewiesen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|