Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 8. März 2012 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten des Klägers sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Zwischen den Beteiligten ist die Anerkennung der Berufskrankheit (BK) nach Nr. 2301 (Lärmschwerhörigkeit - im Folgenden BK 2301) der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) streitig.
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