BSG - Urteil vom 16.10.1991
11 RAr 1/91
Normen:
ABMAnO § 9; AFG § 91 Abs. 2 S. 1, § 95 Abs. 1 ; SGG § 151 Abs. 1, § 151 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BSGE 69, 274
SozR 3-4100 § 91 Nr. 1

Anerkennung und Kostenerstattung eigenmächtig durchgeführter Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen

BSG, Urteil vom 16.10.1991 - Aktenzeichen 11 RAr 1/91

DRsp Nr. 1998/7644

Anerkennung und Kostenerstattung eigenmächtig durchgeführter Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen

1. Bei einer vor Erlaß des Anerkennungsbescheides eigenmächtig durchgeführten Arbeitsbeschaffungsmaßnahme besteht nach Arbeitsförderungsrecht kein Anspruch auf nachträgliche Entscheidung über Anerkennung und Kostenerstattung. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

ABMAnO § 9; AFG § 91 Abs. 2 S. 1, § 95 Abs. 1 ; SGG § 151 Abs. 1, § 151 Abs. 2 ;

Gründe:

I

Die Klägerin begehrt von der beklagten Bundesanstalt für Arbeit (BA) die Förderung einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) nach den §§ 91 ff des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) für ein weiteres Jahr, das inzwischen abgelaufen ist.

Die klagende kreisangehörige Gemeinde im Lande Niedersachsen betreibt fünf allgemeine Kindergärten (Regelkindergärten). Für geistig und mehrfach behinderte Kinder werden in Niedersachsen flächendeckend Sonderkindergärten vorgehalten. Diese werden in der Regel von privaten Trägern betrieben. Die notwendigen Aufwendungen der freien Träger ersetzt das Land als überörtlicher Träger der Sozialhilfe (Landessozialamt) nach den §§ 39, 40 und 100 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG).