BAG - Beschluss vom 18.07.2012
7 ABR 21/11
Normen:
Fundstellen:
ArbRB 2012, 366
DB 2012, 2816
EzA-SD 2012, 16
NZA 2013, 168
Vorinstanzen:
LAG Düsseldorf, vom 14.01.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 9 TaBV 65/10
ArbG Düsseldorf, vom 28.07.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 4 BV 80/10

Anfechtung einer Betriebsratswahl; Verletzung der Prüfpflicht; Erweiterung der Kandidatenliste nach Einbringung von Stützunterschriften

BAG, Beschluss vom 18.07.2012 - Aktenzeichen 7 ABR 21/11

DRsp Nr. 2012/19844

Anfechtung einer Betriebsratswahl; Verletzung der Prüfpflicht; Erweiterung der Kandidatenliste nach Einbringung von Stützunterschriften

Orientierungssätze: 1. Der Wahlvorstand für eine Betriebsratswahl ist verpflichtet, die eingereichten Vorschlagslisten möglichst rasch zu prüfen, damit eventuell vorhandene Mängel noch rechtzeitig behoben werden können. Er hat am letzten Tag der Einreichungsfrist Vorkehrungen zu treffen, um kurzfristig zusammenzutreten. Zu prüfen sind alle Umstände, die geeignet sind, die Gültigkeit eines Wahlvorschlags in Frage zu stellen und die der Wahlvorstand unschwer erkennen kann; eine oberflächliche Prüfung entspricht nicht den Anforderungen. 2. Die Prüfpflicht ist eine wesentliche Vorschrift über das Wahlverfahren, deren Verletzung eine Anfechtung der Betriebsratswahl begründen kann. 3. Ein Verstoß gegen wesentliche Wahlvorschriften berechtigt nur dann nicht zur Anfechtung der Wahl, wenn er das Wahlergebnis objektiv weder ändern noch beeinflussen konnte. Dies muss sich konkret feststellen lassen, um die Anfechtung auszuschließen.