OVG Niedersachsen - Urteil vom 08.07.2014
5 LB 68/13
Normen:
EStG § 7g; SVG § 53;

Anrechnung einer frei gewordenen Ansparrücklage auf das Witwengeld im Rahmen einer Ruhensberechnung

OVG Niedersachsen, Urteil vom 08.07.2014 - Aktenzeichen 5 LB 68/13

DRsp Nr. 2014/13979

Anrechnung einer frei gewordenen Ansparrücklage auf das Witwengeld im Rahmen einer Ruhensberechnung

Die gewinnerhöhende Auflösung einer Ansparrücklage ist nicht in die Ruhensberechnung betreffend das Witwengeld eines Berufssoldaten einzubeziehen, wenn sie von der Witwe zu einem Zeitpunkt erwirtschaftet wurde, als ihr Ehemann noch aktiver Soldat war und nicht erst im Zeitpunkt als Witwe ihres vor Eintritt in den gesetzlichen Ruhestand verstorbenen Ehemannes. Die Rücklagenbildung beruhte dann nicht ursächlich auf dem vorzeitigen Eintritt des Versorgungsfalls.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg - 1. Kammer, Einzelrichter - vom 4. Mai 2010 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens; insoweit ist das Urteil vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

EStG § 7g; SVG § 53;

Tatbestand

Die Klägerin wendet sich gegen die Anrechnung einer im Jahr 2006 frei gewordenen Ansparrücklage auf ihr Witwengeld im Rahmen einer Ruhensberechnung.