LSG Hessen - Urteil vom 28.02.2024
L 6 AS 8/24
Normen:
SGB II § 41a;
Vorinstanzen:
SG Kassel, vom 13.07.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 14 AS 399/19

Anrechnung von zwei Geldgeschenken in Höhe von jeweils 50,- Euro auf das bewilligte Arbeitslosengeld II

LSG Hessen, Urteil vom 28.02.2024 - Aktenzeichen L 6 AS 8/24

DRsp Nr. 2024/3946

Anrechnung von zwei Geldgeschenken in Höhe von jeweils 50,- Euro auf das bewilligte Arbeitslosengeld II

1. Die Übermittlung einer Vollmacht per Telefax reicht im Regelfall aus, allerdings darf die Behörde , wenn Hinweise auf eine nicht ordnungsgemäße Bevollmächtigung bestehen, die Vorlage des zum Nachweis dienenden Schriftstücks im Original fordern. 2. Nach der rechtmäßigen Verwerfung eines Widerspruches wegen fehlender Vollmacht kann dieser Mangel nicht rückwirkend durch die Vorlage einer nunmehr erteilten Vollmachtsurkunde oder auch eines Nachweises über eine bereits zuvor bestehende Vollmacht geheilt werden.

Tenor

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Kassel vom 13. Juli 2023 - S 14 AS 399/19 - wird zurückgewiesen.

II. Die Beteiligten haben einander auch für das Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten.

III. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

SGB II § 41a;

Tatbestand

Der Kläger wendet sich gegen einen Teilaufhebungs-, Erstattungs- und Aufrechnungsbescheid, soweit dieser auf der Anrechnung von zwei Geldgeschenken in Höhe von jeweils 50,- Euro im November und Dezember 2018 auf das ihm bewilligte Arbeitslosengeld II beruht.