I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Kassel vom 13. Juli 2023 - S
II. Die Beteiligten haben einander auch für das Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten.
III. Die Revision wird zugelassen.
Der Kläger wendet sich gegen einen Teilaufhebungs-, Erstattungs- und Aufrechnungsbescheid, soweit dieser auf der Anrechnung von zwei Geldgeschenken in Höhe von jeweils 50,- Euro im November und Dezember 2018 auf das ihm bewilligte Arbeitslosengeld II beruht.
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