Das Urteil des Sozialgerichts Speyer vom 17.05.2006 wird aufgehoben und der Beklagte unter Abänderung des Bescheids vom 23.03.2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 25.04.2005 in der Fassung des Bescheides vom 06.06.2006 verurteilt, den Klägern höhere Leistungen zu ihren Kosten der Unterkunft und Heizung für die Zeit vom 01.04.2005 bis zum 30.09.2005 zu gewähren.
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