LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 17.12.2015
L 6 VG 4685/14
Normen:
BVG § 1 Abs. 3; BVG § 30; OEG § 1;
Vorinstanzen:
SG Mannheim, vom 17.10.2014 - Vorinstanzaktenzeichen S 2 VG 43/13

Anspruch auf Beschädigtenrente nach dem Opferentschädigungsgesetz aufgrund eines tätlichen Angriffs; Keine Anerkennung eines Schleudertraumas; Beweiswürdigung bei der Anerkennung einer posttraumatischen Belastungsstörung

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.12.2015 - Aktenzeichen L 6 VG 4685/14

DRsp Nr. 2016/3988

Anspruch auf Beschädigtenrente nach dem Opferentschädigungsgesetz aufgrund eines tätlichen Angriffs; Keine Anerkennung eines Schleudertraumas; Beweiswürdigung bei der Anerkennung einer posttraumatischen Belastungsstörung

1. Eine HWS-Distorsion (Schleudertrauma) ist definiert als Auslenkung der HWS über das physiologische Maß hinaus durch plötzliche, unkontrollierte Beschleunigung des Kopfes gegenüber dem Rumpf nach Einwirkung von axialen oder von Schwerkräften und tritt fast ausschließlich bei Verkehrsunfällen mit Heckaufprall auf. An einer solchen Einwirkung fehlt es, wenn das Opfer gewürgt wird.2. Eine posttraumatische Belastungsstörung, die allein von behandelnden Ärzten ohne genaue Kenntnis des Tathergang diagnostiziert und behandelt wird, ist nicht zwingend der Beweiswürdigung zu Grunde zu legen. Insofern muss der therapeutische Ansatz der behandelnden Ärzte berücksichtigt werden. Anders als der forensische tätige Sachverständige muss der behandelnde Arzt ein Vertrauensverhältnis zu seinem Patienten aufbauen, demzufolge dessen Angaben nicht kritisch infrage stellen. Deswegen kommt der Einschätzung des gerichtlichen Sachverständigen grundsätzlich ein höherer Beweiswert zu.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Mannheim vom 17. Oktober 2014 wird zurückgewiesen.