Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Braunschweig vom 6. November 2013 aufgehoben.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
I.
Die Klägerin und Beschwerdeführerin begehrt Akteneinsicht in die Unfallakten der Beklagten, die den beigeladenen Versicherten E. betreffen.
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