LSG Niedersachsen-Bremen - Urteil vom 15.08.2014 (L 2 R 306/14)
Die Berufung wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Zwischen den Beteiligten ist die Rechtmäßigkeit der Rentenanpassung zum 1. Juli 2013 streitig. Die Klägerin begehrt [...]