Die Berufung der Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Stade vom 11. März 2011 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens hat die Beklagte zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird endgültig auf 5.000,00 EUR festgesetzt.
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