Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Hannover vom 5. November 2010 wird zurückgewiesen.
Eine Kostenerstattung im Berufungsverfahren findet nicht statt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Kläger begehren von dem Beklagten die Übernahme umzugsbedingter weiterer Kosten für Unterkunft und Heizung (doppelte Mietzahlungen).
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