LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 04.12.2014
L 2 EG 5/12
Normen:
BEEG § 2 Abs. 1; BEEG § 2 Abs. 3; BEEG § 2 Abs. 5; BEEG § 2 Abs. 9 S. 1; EStG § 2;
Vorinstanzen:
SG Halle, vom 31.07.2012 - Vorinstanzaktenzeichen S 3 EG 12/10

Anspruch auf ElterngeldBerücksichtigung des Einkommens aus einer selbstständigen Erwerbstätigkeit bei der Anrechnung des nachgeburtlichen Erwerbseinkommens

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 04.12.2014 - Aktenzeichen L 2 EG 5/12

DRsp Nr. 2016/2291

Anspruch auf Elterngeld Berücksichtigung des Einkommens aus einer selbstständigen Erwerbstätigkeit bei der Anrechnung des nachgeburtlichen Erwerbseinkommens

Bei der Ermittlung der Differenz zwischen dem Einkommen aus gewerblicher Tätigkeit vor der Geburt des Kindes und dem Einkommen aus Erwerbstätigkeit nach der Geburt muss für die Leistungsbemessung konkret das in den Monaten des Elterngeldbezuges erzielte Einkommen gegengerechnet werden, es kann kein Durchschnittsgewinn im Rahmen einer Jahresbetrachtung angesetzt werden.

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BEEG § 2 Abs. 1; BEEG § 2 Abs. 3; BEEG § 2 Abs. 5; BEEG § 2 Abs. 9 S. 1; EStG § 2;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Höhe des dem Kläger für die Zeit vom 17. August 2008 bis zum 16. März 2009 zustehenden Elterngeldes.