BSG - Urteil vom 27.10.2016
B 10 EG 4/15 R
Normen:
BEEG § 1; BEEG § 2b Abs. 3 S. 1;
Fundstellen:
DStR 2017, 1938
FamRZ 2017, 1099
NJW 2017, 10
NJW 2017, 1342
NZS 2017, 156
Vorinstanzen:
LSG Niedersachsen-Bremen, vom 25.02.2015 - Vorinstanzaktenzeichen L 2 EG 4/14
SG Stade, vom 17.07.2014 - Vorinstanzaktenzeichen S 13 EG 5/14

Anspruch auf ElterngeldEinkommensermittlung bei Mischeinkommen aus nichtselbstständiger und selbstständiger Tätigkeit

BSG, Urteil vom 27.10.2016 - Aktenzeichen B 10 EG 4/15 R

DRsp Nr. 2016/20190

Anspruch auf Elterngeld Einkommensermittlung bei Mischeinkommen aus nichtselbstständiger und selbstständiger Tätigkeit

Bei Mischeinkünften aus nichtselbstständiger und selbstständiger Erwerbstätigkeit vor der Geburt des Kindes ist grundsätzlich der letzte steuerliche Veranlagungszeitraum vor der Geburt als Bemessungszeitraum für die Berechnung des Elterngelds zugrunde zu legen (Fortführung von BSG vom 21.6.2016 - B 10 EG 8/15 R = SozR 4-7837 § 2b Nr 1).

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 25. Februar 2015 aufgehoben und die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Stade vom 17. Juli 2014 zurückgewiesen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

BEEG § 1; BEEG § 2b Abs. 3 S. 1;

Gründe:

I

Die Beteiligten streiten über die Höhe des der Klägerin zustehenden Elterngelds für ihren am 18.11.2013 geborenen Sohn L..