Die Berufungen werden zurückgewiesen.
Kosten sind in beiden Verfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird in beiden Verfahren nicht zugelassen.
Die Kläger und Berufungskläger (im Weiteren: Kläger) wehren sich im Verfahren L 4 AS 83/14 gegen einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid des Beklagten und Berufungsbeklagten (im Weiteren: Beklagter) für den Zeitraum von März bis Juni 2011, und im Verfahren L 4 AS 999/13 machen sie nach Ablehnung ihres Leistungsantrags die Gewährung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem () für die Monate Juli und August 2011 geltend.
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